Immobiliengesellschaft Brauerei Becker mbH, St. Ingbert (Kaiserstraße 170 - 174, 66386 Sankt Ingbert). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Brauerei Becker GmbH (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 13071) wurde am 31.08.2005 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
Immobiliengesellschaft Brauerei Becker mbH, St. Ingbert (Kaiserstraße 170 - 174, 66386 Sankt Ingbert). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.07.2005 mit der Brauerei Becker GmbH mit Sitz in St. Ingbert (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 13071) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.