HRB 9924: Immobilienpartner Vermittlungs- und Verwaltungs-GmbH, Essen, An der Reichsbank 3, 45127 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 04.06.2019 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Geschäftsführung und Vertretung) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Verwaltung, Vermietung, Verkauf von Immobilien, sowie die Erbringung sämtlicher objektbezogener Dienstleistungen. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Multhaup, Christian, Essen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 9924: Immobilienpartner Vermittlungs- und Verwaltungs-GmbH, Essen, Steeler Str. 148, 45139 Essen. Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: An der Reichsbank 3, 45127 Essen.
HRB 9924: Immobilienpartner Vermittlungs- und Verwaltungs-GmbH, Essen, Steeler Str. 148, 45139 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Praast, Eckhard, Essen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Multhaup, Christian, Essen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Flock, Jürgen, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 9924: Immobilienpartner Vermittlungs- und Verwaltungs-GmbH, Essen, Steeler Str. 148, 45139 Essen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 29.08.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2014 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Praast Immobilien GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 25818) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.