HRB 32104: Immovative GmbH, Seubersdorf i.d.OPf. OT Batzhausen, Mantlacher Weg 5, 92358 Seubersdorf i.d.OPf. OT Batzhausen. Gegenstand von Amts wegen berichtigt: die Vermittlung von Bauverträgen für Fertighäuser soweit diese Tätigkeiten entweder ohne Genehmigung oder Erlaubnis zulässig sind, oder eine Genehmigung bzw. Erlaubnis im Einzelfall vorliegt oder dem Unternehmen allgemein erteilt ist, unter Einhaltung aller maßgeblichen Gesetze, Verordnungen, Satzungen und sonstiger Rechtsvorschriften sowie unter Beachtung angeordneter Auflagen.
HRB 32104: Immovative GmbH, Seubersdorf i.d.OPf. OT Batzhausen, Mantlacher Weg 5, 92358 Seubersdorf i.d.OPf. OT Batzhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2015. Geschäftsanschrift: Mantlacher Weg 5, 92358 Seubersdorf i.d.OPf. OT Batzhausen. Gegenstand des Unternehmens: De Vermittlung von Bauverträgen für Fertighäuser soweit diese Tätigkeiten entweder ohne Genehmigung oder Erlaubnis zulässig sind, oder eine Genehmigung bzw. Erlaubnis im Einzelfall vorliegt oder dem Unternehmen allgemein erteilt ist, unter Einhaltung aller maßgeblichen Gesetze, Verordnungen, Satzungen und sonstiger Rechtsvorschriften sowie unter Beachtung angeordneter Auflagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kellermeier, Andreas, Seubersdorf i.d.OPf. OT Batzhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Andreas Kellermeier e.K. mit dem Sitz in Seubersdorf i.d.OPf. OT Batzhausen (Amtsgericht Nürnberg HRA 17302) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Weiteres Bekanntmachungsblatt ist #DV.gesblatt(Text="Bitte auswählen bzw. eingeben: Weiteres Bekanntmachungsblatt ist...",Eingabe="das örtliche Amtsblatt","der Bayerische Staatsanzeiger","die Süddeutsche Zeitung","das Handelsblatt","#DV.selbst(Text="Bitte geben Sie das weitere Gesellschaftsblatt selbst ein:(z.B. 'die Musterstädter Wochenpost')")"|"< selbst eingeben >")