HRB 41164:Immovesta Asset Management GmbH, Trier, Güterstraße 55, 54295 Trier.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft (nunmehr Immovesta Asset Management GmbH) am 13.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 41164:Immovesta Asset Management GmbH, Trier, Güterstraße 55, 54295 Trier.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.06.2015 mit der Immovesta Beteiligung GmbH mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich, HRB 42562) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Immovesta Asset Management GmbH, Trier, Güterstraße 55, 54295 Trier. Prokura erloschen: May, Svenja, Trier, * ‒.‒.‒‒.
Immovesta Asset Management GmbH, Trier, Güterstraße 55, 54295 Trier. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.05.2012 mit der Immovesta Asset Management Kaiserslautern GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 31058) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Immovesta Asset Management GmbH, Trier, Güterstraße 55, 54295 Trier. Einzelprokura: May, Svenja, Trier, * ‒.‒.‒‒.
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