HRB 731515: Immowenk GmbH, Karlsruhe, Gablonzer Straße 2, 76185 Karlsruhe. Änderung der Geschäftsanschrift: Gablonzer Straße 23, 76185 Karlsruhe.
HRB 731515: Immowenk GmbH, Karlsruhe, Gablonzer Straße 2, 76185 Karlsruhe. Nicht mehr Geschäftsführer: Hohmann, Fabian, Rödersheim-Gronau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 731515: Immowenk GmbH, Karlsruhe, Gablonzer Straße 2, 76185 Karlsruhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2018. Geschäftsanschrift: Gablonzer Straße 2, 76185 Karlsruhe. Gegenstand: a) die Tätigkeit als lmmobilienmakler, d.h. die gewerbsmäßige Vermittlung und der Nachweis von Möglichkeiten zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume, b) Unternehmensberatung und Coaching; Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen, c) Agenturdienstleistungen im Online- und Offlinebereich, d) Vertrieb von Handelswaren aller Art und von digitalen Informationsprodukten über verschiedene Kanäle; genehmigungspflichtige Waren und Produkte sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wenk, Vanessa, Wehretal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Hohmann, Fabian, Rödersheim-Gronau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Wenk, Vanessa, Wehretal, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "Immowenk Vanessa Wenk e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 708245) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 02.08.2018. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.