Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Impact Society gGmbH, Witten (HRB 19623)

Firmendaten

Anschrift
Bahnhofstr. 11
58452 Witten
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2021
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 12 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 19623
Amtsgericht: Bochum
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Impact Society gGmbH aus Witten ist im Handelsregister Bochum unter der Nummer HRB 19623 verzeichnet. Nach der Gründung am 01.09.2021 hat die Impact Society gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1.) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2.) Zweck der Gesellschaft ist gem. § 52 AO a) Nr. 1 die Förderung der Wissenschaft und Forschung, b) Nr. 4 die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, c) Nr. 5 die Förderung der Kunst und Kultur, d) Nr. 7 die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, e) Nr. 9 die Förderung des Wohlfahrtswesens, f) Nr. 10 die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, g) Nr. 12 die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, h) Nr. 13 die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, i) Nr. 15 die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit j) Nr. 24 die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, k) Nr. 25 die Förderung des b+rgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 3.) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht: a) Im Bereich von Nr. 1 der Förderung von Wissenschaft und Forschung durch -die Erforschung von geeigneten Methoden, Prozessen und digitalen Unterstützungssystemen für die kaufmännische Leitung von gemeinnützigen Einrichtungen und Sozialunternehmen, -die Erforschung des gemeinnützigen Sektors, insbesondere im Hinblick auf geeignete Methoden zur effizienten betriebswirtschaftlichen Steuerung, eine optimale Mittelverwendung und - abrechnung sowie die Entwicklung von Sozialunternehmen im Allgemeinen, - die kostenlose Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sowie Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, - die Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung von gemeinnützigen und sozialunternehmerischen Projekten. b) Im Bereich von Nr. 4 der Förderung von Jugendhilfe durch -die Unterstützung von Projekten zur Entwicklungsförderung junger Menschen, - die Unterstützung von Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung und betreuten Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich benachteiligten Familien, - die Unterstützung von Mentoren- und Bildungspaten-Programmen, -die Unterstützung von für die betroffenen kostenlosen Kinderbetreuungsangeboten. c) Im Bereich von Nr. 5 der Förderung von Kunst und Kultur durch -die Unterstützung bei der Planung und Durchführung von kulturellen und künstlerischen Projekten. d) Im Bereich von Nr. 7 der Volks- und Berufsbildung durch - die Erstellung und/oder die Bereitstellung von allgemeinen Informationen über die Verwaltung, das Management und die Entwicklung von gemeinnütziger Organisation beispielsweise in Form von Webinaren, eines Webportals oder Wiki, von Pressearbeit und/oder eines regelmäßigen Newsletters; - die Konzipierung und Durchführung von Kursen, Vorträgen und anderen Veranstaltungen belehrender Art in denen betriebswirtschaftliches Know-How und Methoden zur kaufmännischen Leitung in kostenlosen oder kostendeckenden Seminaren, Webinaren, Workshops o.ä. an gemeinnützige Einrichtungen, Sozialunternehmen und andere Interessierte vermittelt werden, - das Anbieten einer kostenlosen Grundberatung zum Management und zur kaufmännischen Leitung von gemeinnützigen Organisationen und Sozialunternehmen. Hierzu kann auch eine Anamnese der Aufbau- und Ablauforganisation von Sozialunternehmen gehören, -die Unterstützung von Bildungsprojekten zur Förderung von hilfebedürftigen sowie von schwer oder nicht vermittelbaren Personen, - die Unterstützung von Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung und betreuten Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich benachteiligten Familien, -die Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche, BFDler, FSJler etc., - die Unterstützung bei der Anbietung von berufsvorbereitenden und außerschulischen Maßnahmen, -die Unterstützung von Ersatzschulträgern, -die Unterstützung der Anbietung von außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen mit dem Ziel benachteiligten Jugendlichen eine Berufsausbildung zu verschaffen, - die Unterstützung von Sprachunterricht für geflüchtete und zugewanderte Personen. - die Unterstütung von Veranstaltungen mit dem Ziel, den Umgang mit Antisemitismus und Antirassismus zu lernen und diesem zu wehren, - die Unterstützung von Projekten für eine ganzheitliche um kompetenzorientierte Bildung, - die Unterstützung von Fortbildungen und Schulungen, - die Unterstützung von Veranstaltungen mit dem Ziel Kinder und Jugendliche für das Programmieren zu begeistern udn sie an die Informationstechnologie heranzuführen. e) Im Bereich von Nr. 9 der Förderung des Wohlfahrtswesens durch - die Unterstützung der Aufklärung über Möglichkeiten und Schwierigkeiten des Bildungssystems, -die Unterstützung der Information über Ausmaß und Ursachen der Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt, - die Unterstützung der Durchführung von sozialpädagogischen Maßnahmen. f) Im Bereich von Nr. 10 der Förderung der Hilfe für Flüchtlinge - die Unterstützung von Flüchtlingshilfeprojekten, - die Unterstützung von Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten für Flüchtlinge, - die Unterstützung der Förderung des Zugangs von Flüchtlingen zu Angeboten der Bildung, Arbeitsmarktintegration und sozialen Integration. g) Im Bereich von Nr. 12 der Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes durch - die Unterstützung von weltweiten Nothilfeeinsätzen und pprojekten in bedürftigen Gebieten. h) Im Bereich von Nr. 13 der Förderung der internationen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur udn des Völkerverständigungsgedankens durch -die Unterstützung der Gestaltung und Begleitung von interkulturellen oder internationelen Begegnungen und Austauschprojekten, - die Unterstützung der Entwicklung von transnationalen Netzwerken, i) Im Bereich von Nr. 15 der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit durch - die Unterstützung von Bildungs- und transkulturellen Projekten im globalen Süden, - die Untersützung von Planung und bau von Infrastrukturprojekten. 4.) Die Zweckverwirklichung der Gesellschaft erfolgt, neben der unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, auch im Sinne des § 57 Abs. 3 AO durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Das planmäßige Zusammenwirken wird durch ein arbeitsteiliges, aufeinander abgestimmtes Vorgehen verwirklicht, um gemeinsam die satzungsgemäßen Zwecke zu verfolgen. Hierzu gehören insb. die gemeinsame Planung, Kalkulation, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen und Projekten. Die Gesellschaft übernimmt dabei insbesondere selbst Service-, Verwaltungs- , Finanz- und Personaldienstleistungen und unterstützt damit die Zweckverwirklichung ihrer Kooperationspartner. Ein planmäßiges Zusammenwirken im Sinne dieser Regelung erfolgt mit folgenden steuerbegünstigten Körperschaften: - Projektfabrik gGmbH, Witten, HRB AG Bochum Nr. 13632 Satzungszwecke: Jugendhilfe, Kunst, Bildung, Wohlfahrtswesen, Flüchtlinge - Tausche Bildung für Wohnen e.V., Duisburg, VR AG Duisburg Nr. 5164 Satzungszwecke: Wissenschaft und Forschung, Jugendhilfe, Bildung - migration miteinander e.V., Witten, VR AG Bochum Nr. 4796 Satzungszwecke: Flüchtlinge, Internat. Gesinnung, Entwicklungszusammenarbeit - Initiative Jugendhilfe, Bildung & Arbeit e.V., Lippstadt, VR AG Paderborn Nr. 40515 Satzungszwecke: Jugendhilfe, Wohlfahrtswesen - Bildung für alle e.V., Freiburg, VR AG Freiburg i.Br. Nr. 701832 Satzungszwecke: Bildung, Flüchtlinge - Ingenieure ohne Grenzen e.V., Berlin, AG Marburg, VR 2150 Satzungszwecke: Nothilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Wissenschaft und Forschung, Bildung - Discover Jewish Europe e.V., Berlin, AG Charlottenburg, VR 35090 B Satzungszwcke: Bildung, Kultur, Völkerverständigung - Bundesverband innovative Bildungsprogramme e.V., AG Charlottenburg, VR 34395 Satzungszwecke: Bildung, Wohlfahrtswesen - Phase BE - Bildung heißt Entwicklung gGmbH, Hamburg, AG Hamburg, HRB 148836 Satzungszwecke: Jugendhilfe, Erziehung und Bildung - Hacker School gGmbH, Hamburg, AG Hamburg, HRB 166269 Satzungszwecke: Bildung - Schule im Aufbruch gGmbH, Berlin, AG Charlottenburg, HRB 149695 B Satzungszwecke: Forschung, Bildung, internationale Beziehung, bürgerschaftliches Engagement. 5.) Der Zweck der Gesellschaft kann auch durch die Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des § 58 Abs. 1 AO verwirklicht werden. Die Weitergabe von Mitteln betrifft alle Vermögenswerte, insbesondere auch die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. Finanz- und Personaldienstleistungen) gegen Kostenübernahme. Ebenso darf die Gesellschaft ihre Arbeitskraft im Sinne des § 58 Nr. 4 AO und ihre Räume im Sinne des § 58 Nr. 5 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. 6.) Der Zweck der Gesellschaft kann ferner durch die Übernahme der Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und andere gemeinnützige Projekte erfolgen, die den satzungsgemäßen Zwecken der Gesellschaft entsprechen. 7.) Vom Gesellschaftszweck ausgeschlossen sind jedwede erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz.' Die Impact Society gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 25.02.2023)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
8,50 €
Beispiel-Dokument

Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
Beispiel-Dokument

Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 3

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
3 c)
Nach Änderung:
1.) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
2.) Zweck der Gesellschaft ist gem. § 52
AO
a) Nr. 1 die Förderung der Wissenschaft
und Forschung,
b) Nr. 4 die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe,
c) Nr. 5 die Förderung der Kunst und Kultur,
d) Nr. 7 die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe,
e) Nr. 9 die Förderung des
Wohlfahrtswesens,
f) Nr. 10 die Förderung der Hilfe für
politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf
Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden,
g) Nr. 12 die Förderung des Feuer-,
Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes
sowie der Unfallverhütung,
h) Nr. 13 die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens,
i) Nr. 15 die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit
j) Nr. 24 die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens,
k) Nr. 25 die Förderung des b+rgerlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke
3.) Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere verwirklicht:
a) Im Bereich von Nr. 1 der Förderung von
Wissenschaft und Forschung durch
-die Erforschung von geeigneten Methoden,
Prozessen und digitalen
Unterstützungssystemen für die
kaufmännische Leitung von
gemeinnützigen Einrichtungen und
Sozialunternehmen,
-die Erforschung des gemeinnützigen
Sektors, insbesondere im Hinblick auf
geeignete Methoden zur effizienten
betriebswirtschaftlichen Steuerung, eine
optimale Mittelverwendung und -
abrechnung sowie die Entwicklung von
Sozialunternehmen im Allgemeinen,
- die kostenlose Veröffentlichung von
Forschungsergebnissen sowie Aufklärungs-
und Öffentlichkeitsarbeit,
- die Unterstützung der wissenschaftlichen
Begleitung von gemeinnützigen und
sozialunternehmerischen Projekten.
b) Im Bereich von Nr. 4 der Förderung von
Jugendhilfe durch
-die Unterstützung von Projekten zur
Entwicklungsförderung junger Menschen,
- die Unterstützung von Nachhilfe,
Hausaufgabenbetreuung und betreuten
Freizeitaktivitäten für Kinder und
Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich
benachteiligten Familien,
- die Unterstützung von Mentoren- und
Bildungspaten-Programmen,
-die Unterstützung von für die betroffenen
kostenlosen Kinderbetreuungsangeboten.
c) Im Bereich von Nr. 5 der Förderung von
Kunst und Kultur durch
-die Unterstützung bei der Planung und
Durchführung von kulturellen und
künstlerischen Projekten.
d) Im Bereich von Nr. 7 der Volks- und
Berufsbildung durch
- die Erstellung und/oder die Bereitstellung
von allgemeinen Informationen über die
Verwaltung, das Management und die
Entwicklung von gemeinnütziger
Organisation beispielsweise in Form von
Webinaren, eines Webportals oder Wiki,
von Pressearbeit und/oder eines
regelmäßigen Newsletters;
- die Konzipierung und Durchführung von
Kursen, Vorträgen und anderen
Veranstaltungen belehrender Art in denen
betriebswirtschaftliches Know-How und
Methoden zur kaufmännischen Leitung in
kostenlosen oder kostendeckenden
Seminaren, Webinaren, Workshops o.ä. an
gemeinnützige Einrichtungen,
Sozialunternehmen und andere
Interessierte vermittelt werden,
- das Anbieten einer kostenlosen
Grundberatung zum Management und zur
kaufmännischen Leitung von
gemeinnützigen Organisationen und
Sozialunternehmen. Hierzu kann auch eine
Anamnese der Aufbau- und
Ablauforganisation von Sozialunternehmen
gehören,
-die Unterstützung von Bildungsprojekten
zur Förderung von hilfebedürftigen sowie
von schwer oder nicht vermittelbaren
Personen,
- die Unterstützung von Nachhilfe,
Hausaufgabenbetreuung und betreuten
Freizeitaktivitäten für Kinder und
Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich
benachteiligten Familien,
-die Unterstützung von
Qualifizierungsmaßnahmen für
Ehrenamtliche, BFDler, FSJler etc.,
- die Unterstützung bei der Anbietung von
berufsvorbereitenden und
außerschulischen Maßnahmen,
-die Unterstützung von Ersatzschulträgern,
-die Unterstützung der Anbietung von
außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen mit
dem Ziel benachteiligten Jugendlichen eine
Berufsausbildung zu verschaffen,
- die Unterstützung von Sprachunterricht
für geflüchtete und zugewanderte
Personen.
- die Unterstütung von Veranstaltungen mit
dem Ziel, den Umgang mit Antisemitismus
und Antirassismus zu lernen und diesem zu
wehren,
- die Unterstützung von Projekten für eine
ganzheitliche um kompetenzorientierte
Bildung,
- die Unterstützung von Fortbildungen und
Schulungen,
- die Unterstützung von Veranstaltungen
mit dem Ziel Kinder und Jugendliche für
das Programmieren zu begeistern udn sie
an die Informationstechnologie
heranzuführen.
e) Im Bereich von Nr. 9 der Förderung des
Wohlfahrtswesens durch
- die Unterstützung der Aufklärung über
Möglichkeiten und Schwierigkeiten des
Bildungssystems,
-die Unterstützung der Information über
Ausmaß und Ursachen der Benachteiligung
auf dem Arbeitsmarkt,
- die Unterstützung der Durchführung von
sozialpädagogischen Maßnahmen.
f) Im Bereich von Nr. 10 der Förderung der
Hilfe für Flüchtlinge
- die Unterstützung von
Flüchtlingshilfeprojekten,
- die Unterstützung von Kultur-, Sport- und
Freizeitangeboten für Flüchtlinge,
- die Unterstützung der Förderung des
Zugangs von Flüchtlingen zu Angeboten
der Bildung, Arbeitsmarktintegration und
sozialen Integration.
g) Im Bereich von Nr. 12 der Förderung des
Katastrophen- und Zivilschutzes durch
- die Unterstützung von weltweiten
Nothilfeeinsätzen und pprojekten in
bedürftigen Gebieten.
h) Im Bereich von Nr. 13 der Förderung der
internationen Gesinnung, der Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur udn des
Völkerverständigungsgedankens durch
-die Unterstützung der Gestaltung und
Begleitung von interkulturellen oder
internationelen Begegnungen und
Austauschprojekten,
- die Unterstützung der Entwicklung von
transnationalen Netzwerken,
i) Im Bereich von Nr. 15 der Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit durch
- die Unterstützung von Bildungs- und
transkulturellen Projekten im globalen
Süden,
- die Untersützung von Planung und bau
von Infrastrukturprojekten.
4.) Die Zweckverwirklichung der
Gesellschaft erfolgt, neben der
unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger
Zwecke, auch im Sinne des § 57 Abs. 3 AO
durch das planmäßige Zusammenwirken
mit anderen steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Das
planmäßige Zusammenwirken wird durch
ein arbeitsteiliges, aufeinander
abgestimmtes Vorgehen verwirklicht, um
gemeinsam die satzungsgemäßen Zwecke
zu verfolgen. Hierzu gehören insb. die
gemeinsame Planung, Kalkulation,
Durchführung und Abrechnung von
Maßnahmen und Projekten. Die
Gesellschaft übernimmt dabei
insbesondere selbst Service-, Verwaltungs-
, Finanz- und Personaldienstleistungen und
unterstützt damit die Zweckverwirklichung
ihrer Kooperationspartner.
Ein planmäßiges Zusammenwirken im
Sinne dieser Regelung erfolgt mit folgenden
steuerbegünstigten Körperschaften:
- Projektfabrik gGmbH, Witten, HRB AG
Bochum Nr. 13632
Satzungszwecke: Jugendhilfe, Kunst,
Bildung, Wohlfahrtswesen, Flüchtlinge
- Tausche Bildung für Wohnen e.V.,
Duisburg, VR AG Duisburg Nr. 5164
Satzungszwecke: Wissenschaft und
Forschung, Jugendhilfe, Bildung
- migration miteinander e.V., Witten, VR AG
Bochum Nr. 4796
Satzungszwecke: Flüchtlinge, Internat.
Gesinnung, Entwicklungszusammenarbeit -
Initiative Jugendhilfe, Bildung & Arbeit e.V.,
Lippstadt, VR AG Paderborn Nr. 40515
Satzungszwecke: Jugendhilfe,
Wohlfahrtswesen
- Bildung für alle e.V., Freiburg, VR AG
Freiburg i.Br. Nr. 701832
Satzungszwecke: Bildung, Flüchtlinge
- Ingenieure ohne Grenzen e.V., Berlin, AG
Marburg, VR 2150
Satzungszwecke: Nothilfe,
Entwicklungszusammenarbeit,
Wissenschaft und Forschung, Bildung
- Discover Jewish Europe e.V., Berlin, AG
Charlottenburg, VR 35090 B
Satzungszwcke: Bildung, Kultur,
Völkerverständigung
- Bundesverband innovative
Bildungsprogramme e.V., AG
Charlottenburg, VR 34395
Satzungszwecke: Bildung,
Wohlfahrtswesen
- Phase BE - Bildung heißt Entwicklung
gGmbH, Hamburg, AG Hamburg, HRB
148836
Satzungszwecke: Jugendhilfe, Erziehung
und Bildung
- Hacker School gGmbH, Hamburg, AG
Hamburg, HRB 166269
Satzungszwecke: Bildung
- Schule im Aufbruch gGmbH, Berlin, AG
Charlottenburg, HRB 149695 B
Satzungszwecke: Forschung, Bildung,
internationale Beziehung,
bürgerschaftliches Engagement.
5.) Der Zweck der Gesellschaft kann auch
durch die Weitergabe von Mitteln an andere
Körperschaften für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des §
58 Abs. 1 AO verwirklicht werden. Die
Weitergabe von Mitteln betrifft alle
Vermögenswerte, insbesondere auch die
Erbringung von Dienstleistungen (z.B.
Finanz- und Personaldienstleistungen)
gegen Kostenübernahme. Ebenso darf die
Gesellschaft ihre Arbeitskraft im Sinne des
§ 58 Nr. 4 AO und ihre Räume im Sinne
des § 58 Nr. 5 AO teilweise einer anderen
ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft
zur Verwirklichung der steuerbegünstigten
Zwecke zur Verfügung stellen.
6.) Der Zweck der Gesellschaft kann ferner
durch die Übernahme der Trägerschaft für
nichtrechtsfähige Stiftungen und andere
gemeinnützige Projekte erfolgen, die den
satzungsgemäßen Zwecken der
Gesellschaft entsprechen.
7.) Vom Gesellschaftszweck
ausgeschlossen sind jedwede
erlaubnispflichtige Tätigkeiten,
insbesondere solche nach dem
Kreditwesengesetz.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
24.02.2023
Nieswandt
Calendar 23.12.2021
Veränderung

HRB 19623: Impact Society gGmbH, Witten, Bahnhofstraße 11, 58452 Witten. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziff. 3 und 4 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Nach Änderung: Neuer Unternehmensgegenstand: 1.) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2.) Zweck der Gesellschaft ist gem. § 52 AO a) Nr. 1 die Förderung der Wissenschaft und Forschung, b) Nr. 4 die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, c) Nr. 5 die Förderung der Kunst und Kultur, d) Nr. 7 die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, e) Nr. 9 die Förderung des Wohlfahrtswesens, f) Nr. 10 die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, g) Nr. 13 die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, h) Nr. 15 die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. 3.) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht: a) Im Bereich von Nr. 1 der Förderung von Wissenschaft und Forschung durch -die Erforschung von geeigneten Methoden, Prozessen und digitalen Unterstützungssystemen für die kaufmännische Leitung von gemeinnützigen Einrichtungen und Sozialunternehmen, -die Erforschung des gemeinnützigen Sektors, insbesondere im Hinblick auf geeignete Methoden zur effizienten betriebswirtschaftlichen Steuerung, eine optimale Mittelverwendung und -abrechnung sowie die Entwicklung von Sozialunternehmen im Allgemeinen, - die kostenlose Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sowie Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, - die Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung von gemeinnützigen und sozialunternehmerischen Projekten. b) Im Bereich von Nr. 4 der Förderung von Jugendhilfe durch -die Unterstützung von Projekten zur Entwicklungsförderung junger Menschen, - die Unterstützung von Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung und betreuten Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich benachteiligten Familien, - die Unterstützung von Mentoren- und Bildungspaten-Programmen, -die Unterstützung von für die betroffenen kostenlosen Kinderbetreuungsangeboten. c) Im Bereich von Nr. 5 der Förderung von Kunst und Kultur durch -die Unterstützung bei der Planung und Durchführung von kulturellen und künstlerischen Projekten. d) Im Bereich von Nr. 7 der Volks- und Berufsbildung durch - die Erstellung und/oder die Bereitstellung von allgemeinen Informationen über die Verwaltung, das Management und die Entwicklung von gemeinnütziger Organisation beispielsweise in Form von Webinaren, eines Webportals oder Wiki, von Pressearbeit und/oder eines regelmäßigen Newsletters; - die Konzipierung und Durchführung von Kursen, Vorträgen und anderen Veranstaltungen belehrender Art in denen betriebswirtschaftliches Know-How und Methoden zur kaufmännischen Leitung in kostenlosen oder kostendeckenden Seminaren, Webinaren, Workshops o.ä. an gemeinnützige Einrichtungen, Sozialunternehmen und andere Interessierte vermittelt werden, - das Anbieten einer kostenlosen Grundberatung zum Management und zur kaufmännischen Leitung von gemeinnützigen Organisationen und Sozialunternehmen. Hierzu kann auch eine Anamnese der Aufbau- und Ablauforganisation von Sozialunternehmen gehören, -die Unterstützung von Bildungsprojekten zur Förderung von hilfebedürftigen sowie von schwer oder nicht vermittelbaren Personen, - die Unterstützung von Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung und betreuten Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich benachteiligten Familien, -die Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche, BFDler, FSJler etc., - die Unterstützung bei der Anbietung von berufsvorbereitenden und außerschulischen Maßnahmen, -die Unterstützung von Ersatzschulträgern, -die Unterstützung der Anbietung von außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen mit dem Ziel benachteiligten Jugendlichen eine Berufsausbildung zu verschaffen, - die Unterstützung von Sprachunterricht für geflüchtete und zugewanderte Personen. - die Unterstütung von Veranstaltungen mit dem Ziel, den Umgang mit Antisemitismus und Antirassismus zu lernen und diesem zu wehren, - die Unterstützung von Projekten für eine ganzheitliche um kompetenzorientierte Bildung, - die Unterstützung von Fortbildungen und Schulungen, - die Unterstützung von Veranstaltungen mit dem Ziel Kinder und Jugendliche für das Programmieren zu begeistern udn sie an die Informationstechnologie heranzuführen. e) Im Bereich von Nr. 9 der Förderung des Wohlfahrtswesens durch - die Unterstützung der Aufklärung über Möglichkeiten und Schwierigkeiten des Bildungssystems, -die Unterstützung der Information über Ausmaß und Ursachen der Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt, - die Unterstützung der Durchführung von sozialpädagogischen Maßnahmen. f) Im Bereich von Nr. 10 der Förderung der Hilfe für Flüchtlinge - die Unterstützung von Flüchtlingshilfeprojekten, - die Unterstützung von Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten für Flüchtlinge, - die Unterstützung der Förderung des Zugangs von Flüchtlingen zu Angeboten der Bildung, Arbeitsmarktintegration und sozialen Integration. g) Im Bereich von Nr. 12 der Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes durch - die Unterstützung von weltweiten Nothilfeeinsätzen und pprojekten in bedürftigen Gebieten. h) Im Bereich von Nr. 13 der Förderung der internationen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur udn des Völkerverständigungsgedankens durch -die Unterstützung der Gestaltung und Begleitung von interkulturellen oder internationelen Begegnungen und Austauschprojekten, - die Unterstützung der Entwicklung von transnationalen Netzwerken, i) Im Bereich von Nr. 15 der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit durch - die Unterstützung von Bildungs- und transkulturellen Projekten im globalen Süden, - die Untersützung von Planung und bau von Infrastrukturprojekten. 4.) Die Zweckverwirklichung der Gesellschaft erfolgt, neben der unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, auch im Sinne des § 57 Abs. 3 AO durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Das planmäßige Zusammenwirken wird durch ein arbeitsteiliges, aufeinander abgestimmtes Vorgehen verwirklicht, um gemeinsam die satzungsgemäßen Zwecke zu verfolgen. Hierzu gehören insb. die gemeinsame Planung, Kalkulation, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen und Projekten. Die Gesellschaft übernimmt dabei insbesondere selbst Service-, Verwaltungs-, Finanz- und Personaldienstleistungen und unterstützt damit die Zweckverwirklichung ihrer Kooperationspartner. Ein planmäßiges Zusammenwirken im Sinne dieser Regelung erfolgt mit folgenden steuerbegünstigten Körperschaften: - Projektfabrik gGmbH, Witten, HRB AG Bochum Nr. 13632 Satzungszwecke: Jugendhilfe, Kunst, Bildung, Wohlfahrtswesen, Flüchtlinge - Tausche Bildung für Wohnen e.V., Duisburg, VR AG Duisburg Nr. 5164 Satzungszwecke: Wissenschaft und Forschung, Jugendhilfe, Bildung - migration miteinander e.V., Witten, VR AG Bochum Nr. 4796 Satzungszwecke: Flüchtlinge, Internat. Gesinnung, Entwicklungszusammenarbeit - Initiative Jugendhilfe, Bildung & Arbeit e.V., Lippstadt, VR AG Paderborn Nr. 40515 Satzungszwecke: Jugendhilfe, Wohlfahrtswesen - Bildung für alle e.V., Freiburg, VR AG Freiburg i.Br. Nr. 701832 Satzungszwecke: Bildung, Flüchtlinge - Ingenieure ohne Grenzen e.V., Berlin, AG Marburg, VR 2150 Satzungszwecke: Nothilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Wissenschaft und Forschung, Bildung - Discover Jewish Europe e.V., Berlin, AG Charlottenburg, VR 35090 B Satzungszwcke: Bildung, Kultur, Völkerverständigung - Bundesverband innovative Bildungsprogramme e.V., AG Charlottenburg, VR 34395 Satzungszwecke: Bildung, Wohlfahrtswesen - Phase BE - Bildung heißt Entwicklung gGmbH, Hamburg, AG Hamburg, HRB 148836 Satzungszwecke: Jugendhilfe, Erziehung und Bildung - Hacker School gGmbH, Hamburg, AG Hamburg, HRB 166269 Satzungszwecke: Bildung - Schule im Aufbruch gGmbH, Berlin, AG Charlottenburg, HRB 149695 B Satzungszwecke: Forschung, Bildung, internationale Beziehung, bürgerschaftliches Engagement. 5.) Der Zweck der Gesellschaft kann auch durch die Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des § 58 Abs. 1 AO verwirklicht werden. Die Weitergabe von Mitteln betrifft alle Vermögenswerte, insbesondere auch die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. Finanz- und Personaldienstleistungen) gegen Kostenübernahme. Ebenso darf die Gesellschaft ihre Arbeitskraft im Sinne des § 58 Nr. 4 AO und ihre Räume im Sinne des § 58 Nr. 5 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. 6.) Der Zweck der Gesellschaft kann ferner durch die Übernahme der Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und andere gemeinnützige Projekte erfolgen, die den satzungsgemäßen Zwecken der Gesellschaft entsprechen. 7.) Vom Gesellschaftszweck ausgeschlossen sind jedwede erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz.

Calendar 05.10.2021
Neueintragung

HRB 19623: Impact Society gGmbH, Witten, Bahnhofstraße 11, 58452 Witten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.09.2021. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 11, 58452 Witten. Gegenstand: 1.) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2.) Zweck der Gesellschaft ist gem. § 52 AO a) Nr. 1 die Förderung der Wissenschaft und Forschung, b) Nr. 4 die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, c) Nr. 5 die Förderung der Kunst und Kultur, d) Nr. 7 die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, e) Nr. 9 die Förderung des Wohlfahrtswesens, f) Nr. 10 die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, g) Nr. 13 die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, h) Nr. 15 die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. 3.) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht: a) Im Bereich von Nr. 1 der Förderung von Wissenschaft und Forschung durch -die Erforschung von geeigneten Methoden, Prozessen und digitalen Unterstützungssystemen für die kaufmännische Leitung von gemeinnützigen Einrichtungen und Sozialunternehmen, -die Erforschung des gemeinnützigen Sektors, insbesondere im Hinblick auf geeignete Methoden zur effizienten betriebswirtschaftlichen Steuerung, eine optimale Mittelverwendung und -abrechnung sowie die Entwicklung von Sozialunternehmen im Allgemeinen, - die kostenlose Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sowie Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, - die Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung von gemeinnützigen und sozialunternehmerischen Projekten. b) Im Bereich von Nr. 4 der Förderung von Jugendhilfe durch -die Unterstützung von Projekten zur Entwicklungsförderung junger Menschen, - die Unterstützung von Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung und betreuten Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich benachteiligten Familien, - die Unterstützung von Mentoren- und Bildungspaten-Programmen, -die Unterstützung von für die betroffenen kostenlosen Kinderbetreuungsangeboten. c) Im Bereich von Nr. 5 der Förderung von Kunst und Kultur durch -die Unterstützung bei der Planung und Durchführung von künstlerischen Projekten. d) Im Bereich von Nr. 7 der Volks- und Berufsbildung durch - die Erstellung und/oder die Bereitstellung von allgemeinen Informationen über die Verwaltung, das Management und die Entwicklung von gemeinnütziger Organisation beispielsweise in Form von Webinaren, eines Webportals oder Wiki, von Pressearbeit und/oder eines regelmäßigen Newsletters; - die Konzipierung und Durchführung von Kursen, Vorträgen und anderen Veranstaltungen belehrender Art in denen betriebswirtschaftliches Know-How und Methoden zur kaufmännischen Leitung in kostenlosen oder kostendeckenden Seminaren, Webinaren, Workshops o.ä. an gemeinnützige Einrichtungen, Sozialunternehmen und andere Interessierte vermittelt werden, - das Anbieten einer kostenlosen Grundberatung zum Management und zur kaufmännischen Leitung von gemeinnützigen Organisationen und Sozialunternehmen. Hierzu kann auch eine Anamnese der Aufbau- und Ablauforganisation von Sozialunternehmen gehören, -die Unterstützung von Bildungsprojekten zur Förderung von hilfebedürftigen sowie von schwer oder nicht vermittelbaren Personen, - die Unterstützung von Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung und betreuten Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich benachteiligten Familien, -die Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche, BFDler, FSJler etc., - die Unterstützung bei der Anbietung von berufsvorbereitenden und außerschulischen Maßnahmen, -die Unterstützung von Ersatzschulträgern, -die Unterstützung der Anbietung von außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen mit dem Ziel benachteiligten Jugendlichen eine Berufsausbildung zu verschaffen, - die Unterstützung von Sprachunterricht für geflüchtete und zugewanderte Personen. e) Im Bereich von Nr. 9 der Förderung des Wohlfahrtswesens durch - die Unterstützung der Aufklärung über Möglichkeiten und Schwierigkeiten des Bildungssystems, -die Unterstützung der Information über Ausmaß und Ursachen der Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt, - die Unterstützung der Durchführung von sozialpädagogischen Maßnahmen. f) Im Bereich von Nr. 10 der Förderung der Hilfe für Flüchtlinge - die Unterstützung von Flüchtlingshilfeprojekten, - die Unterstützung von Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten für Flüchtlinge, - die Unterstützung der Förderung des Zugangs von Flüchtlingen zu Angeboten der Bildung, Arbeitsmarktintegration und sozialen Integration. g) Im Bereich von Nr. 13 der Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch - die Unterstützung der Gestaltung und Begleitung von interkulturellen oder internationalen Begegnungen und Austauschprojekten, -die Unterstützung der Entwicklung von transnationalen Netzwerken, h) Im Bereich von Nr. 15 der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit durch -die Unterstützung von Bildungs- und transkulturellen Projekten im globalen Süden. 4.) Die Zweckverwirklichung der Gesellschaft erfolgt, neben der unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, auch im Sinne des § 57 Abs. 3 AO durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Das planmäßige Zusammenwirken wird durch ein arbeitsteiliges, aufeinander abgestimmtes Vorgehen verwirklicht, um gemeinsam die satzungsgemäßen Zwecke zu verfolgen. Hierzu gehören insb. die gemeinsame Planung, Kalkulation, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen und Projekten. Die Gesellschaft übernimmt dabei insbesondere selbst Service-, Verwaltungs-, Finanz- und Personaldienstleistungen und unterstützt damit die Zweckverwirklichung ihrer Kooperationspartner. Ein planmäßiges Zusammenwirken im Sinne dieser Regelung erfolgt mit folgenden steuerbegünstigten Körperschaften: - Projektfabrik gGmbH, Witten, HRB AG Bochum Nr. 13632 Satzungszwecke: Jugendhilfe, Kunst, Bildung, Wohlfahrtswesen, Flüchtlinge - Tausche Bildung für Wohnen e.V., Duisburg, VR AG Duisburg Nr. 5164 Satzungszwecke: Wissenschaft und Forschung, Jugendhilfe, Bildung - migration miteinander e.V., Witten, VR AG Bochum Nr. 4796 Satzungszwecke: Flüchtlinge, Internat. Gesinnung, Entwicklungszusammenarbeit - Initiative Jugendhilfe, Bildung & Arbeit e.V., Lippstadt, VR AG Paderborn Nr. 40515 Satzungszwecke: Jugendhilfe, Wohlfahrtswesen - Bildung für alle e.V., Freiburg, VR AG Freiburg i.Br. Nr. 701832 Satzungszwecke: Bildung, Flüchtlinge 5.) Der Zweck der Gesellschaft kann auch durch die Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des § 58 Abs. 1 AO verwirklicht werden. Die Weitergabe von Mitteln betrifft alle Vermögenswerte, insbesondere auch die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. Finanz- und Personaldienstleistungen) gegen Kostenübernahme. Ebenso darf die Gesellschaft ihre Arbeitskraft im Sinne des § 58 Nr. 4 AO und ihre Räume im Sinne des § 58 Nr. 5 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. 6.) Der Zweck der Gesellschaft kann ferner durch die Übernahme der Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und andere gemeinnützige Projekte erfolgen, die den satzungsgemäßen Zwecken der Gesellschaft entsprechen. 7.) Vom Gesellschaftszweck ausgeschlossen sind jedwede erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rieser, Simon, Witten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

05.10.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Simon Rieser
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 05.10.2021