Impella CardioSystems AG, Aachen (Neuenhofer Weg 3, 52074 Aachen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Aachen HRB 13059) am 10.06.2005 wirksam geworden.
Impella CardioSystems AG, Aachen (Neuenhofer Weg 3, 52074 Aachen). Die Hauptversammlung vom 24.05.2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 46,00 EUR und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von 46 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Das Stammkapital beträgt nunmehr: 1.292.150,00 EUR.Vorstand: Jimenez, Javier, Newbury/ U.S.A., * ‒.‒.‒‒; Menzler, Frank, Maastricht/Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Dr. Käse, Rolf, Konstanz, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.05.2005 im Wege des Formwechsels in die Impella CardioSystems GmbH mit Sitz in Aachen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Impella CardioSystems AG, Aachen (Neuenhofer Weg 3, 52074 Aachen). Die Hauptversammlung vom 04.02.2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 95.729,00 EUR auf bis zu 1.292.104,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in voller Höhe durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 22.02.2005 ist die Satzung in § 5 Abs. 1 (Grundkapital) entsprechend geändert. Die Hauptversammlung vom 04.02.2005 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital ) beschlossen. Der Vorstand ist für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu 100.000,00 EUR durch Ausgabe von um bis zu 100.000 Stück neue, auf den Namen lautende Vorzugsaktien Serie (C) zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). . Die Hauptversammlung von 04.02.2005 hat eine Änderung der Satzung in § 6 (Aktien) beschlossen. Das Grundkapital beträgt jetzt 1.292.104,00 EUR und ist eingeteilt in 305.779 Stammaktien, 890.596 Vorzugsaktien Serie (A) und 95.729 Vorzugsaktien Serie (B), jeweils als Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 EUR. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien betrug 1,00 EUR je Aktie zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 19,89 EUR je Aktie.