HRB 203602: Imperial Automotive Logistics GmbH, Wolfsburg, Mörser Straße 67, 38442 Wolfsburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Imperial Logistics International B.V. & Co. KG am 23.12.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 8646: Imperial Logistics International Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg, Kasteelstr. 2, 47119 Duisburg. Prokura erloschen: Pauli, Uwe, Fröndenberg, * ‒.‒.‒‒; Stenkamp, Markus, Krefeld, * ‒.‒.‒‒; Zander, Christian, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Imperial Logistics International B.V. & Co. KG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRA 9990) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8646: Imperial Logistics International Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg, Kasteelstr. 2, 47119 Duisburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Imperial Logistics International B.V. & Co. KG am 11.01.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 203602: Imperial Automotive Logistics GmbH, Wolfsburg, Mörser Straße 67, 38442 Wolfsburg. Prokura erloschen: Biagioli, Andre, Wolfsburg, * ‒.‒.‒‒; Boschner, Christian, Oberschneiding, * ‒.‒.‒‒; Engelbrecht, Drago, Ingolstadt, * ‒.‒.‒‒; Hoffmann, Torsten, Dortmund, * ‒.‒.‒‒; Liedtke, Beatrice, Velpke, * ‒.‒.‒‒; Marques, Micael Claudino, Duisburg, * ‒.‒.‒‒; Schneidewind, Ralf, Helmstedt, * ‒.‒.‒‒; Six, Benjamin, Gifhorn, * ‒.‒.‒‒; Tschäge, Martin, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒; Zander, Christian Klaus, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.12.2021 mit der Imperial Logistics International B.V. & Co. KG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRA 9990) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 203602: Imperial Automotive Logistics GmbH, Wolfsburg, Mörser Straße 67, 38442 Wolfsburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2021 mit der Hansmann Logistik Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRB 100154) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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