HRB 741450: Impetus Plastics Production Verwaltungs GmbH, Aitrach, Bahnhofstraße 24, 88319 Aitrach. Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Firma geändert; nun: Impetus Packaging Verwaltungs GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, deren Gegenstand die Produktion und der Handel von Verpackungsprodukten inklusive der zugehörigen Werkzeuge und Dienstleistungen sowie der Bau, Erwerb, Handel und Vermietung von Produktionseinrichtungen und Immobilien inklusive zugehöriger Dienstleistungen insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft in Firma Impetus Packaging GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Aitrach. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Brinkmann, Stefan, Aitrach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.07.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Impetus Plastics Asset Verwaltungs GmbH", Aitrach (Amtsgericht Ulm HRB 741451) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
48163 Münster
Bahnhofstr. 24, 88319 Aitrach
Im Schlahbruch 12, 59872 Meschede
Katharinenstr. 7, 83043 Bad Aibling
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.impetus-plastics.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Münster
Rechtsform: GmbH