Import- und Handels-Union Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Stollwerckstr. 27 - 31, 51149 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Stollwerck Aktiengesellschaft am 20.05.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Import- und Handels-Union Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Stollwerckstr. 27 - 31, 51149 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.04.2005 mit der Stollwerk Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 71) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.