HRB 71325: Impreg International GmbH, Düsseldorf, Merowinger Platz 1, 40225 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden iMPREG GmbH am 08.09.2016 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 71325: Impreg International GmbH, Düsseldorf, Merowinger Platz 1, 40225 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der iMPREG GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 245332) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 71325:Impreg International GmbH, Düsseldorf, Merowinger Platz 1, 40225 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.09.2013. Geschäftsanschrift: Merowinger Platz 1, 40225 Düsseldorf. Gegenstand: Der Vertrieb von Glasfasergewebeschläuchen, die auch mit Kunstharzen vorimprägniert sein können, insbesondere zur Abwasserkanalsanierung. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Bjerg-Larsen, Ivan, Charlottenlund / Dänemark, * ‒.‒.‒‒; Papp, Robert, Mötzingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.