Impreglon AG, Lüneburg, Lünertorstraße 17, 21335 Lüneburg.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe der Hauptversammlung vom 09.07.2010 in die Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (Amtsgericht Lüneburg HRB 202781) formwechselnd umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Impreglon AG, Lüneburg, Hohenhorststraße 1, 21337 Lüneburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Lünertorstraße 17, 21335 Lüneburg. Die Gesellschaft ist als übernehmende Rechtsträgerin nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 09.07.2010 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträgerin vom 20.05.2010 mit der Impreglon International GmbH mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 2759) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Impreglon AG, Lüneburg, Hohenhorststraße 1, 21337 Lüneburg.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.05.2010 (URNr. 531/10 des Notars Helmut Ebert, Lüneburg) sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 09.07.2010 die Geschäftseinheit Beschichtungsbetrieb An der Hohenhorststraße 1, Lüneburg, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Impreglon Oberflächentechnik GmbH mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 202690) als übernehmender Rechtsträgerin übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Impreglon AG, Lüneburg, Hohenhorststraße 1, 21337 Lüneburg.Die Hauptversammlung vom 09.07.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) und in § 4 (Grundkapital) damit auch die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand der Gesellschaft: das Halten und Verwalten von Anteilen an Gesellschaften, die im Bereich Oberflächentechnik und verwandten Dienstleistungen tätig sind oder Beschichtungsmaterialien herstellen oder vertreiben. Sie kann ferner in diesen Geschäftsfeldern selbst tätig werden. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 08.07.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.025.845,00 EUR (das entspricht 50 % des aktuell bestehenden Grundkapitals) durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2010).
Impreglon AG, Lüneburg, Hohenhorststraße 1, 21337 Lüneburg.Dem Registergericht sind folgende Unterlagen eingereicht worden: 1.) Der Ausgliederungsplan vom 20.05.2010 der Impreglon AG (Amtsgericht Lüneburg HRB 2545) zur Neugründung der Impreglon Oberflächentechnik GmbH. 2.) Der Verschmelzungsvertrag vom 20.05.2010 der Impreglon AG (Amtsgericht Lüneburg HRB 2545) als übernehmender Rechtsträgerin mit der Impreglon International GmbH (Amtsgericht Lüneburg HRB 2759) als übertragender Rechtsträgerin. 3.) Der Umwandlungsplan und der Umwandlungsbericht vom 21.05.2010 über die geplante Umwandlung der Impreglon AG (Amtsgericht Lüneburg HRB 2545) in die Rechtsform der Societas Europaea (SE) unter der Firma Impreglon SE.
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