HRB 18804: Impulsus clean Technologies GmbH, Merzig, Im Holzhau 8, 66663 Merzig. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.03.2022 mit der 2°project Finance GmbH mit Sitz in Merzig (Amtsgericht Saarbrücken HRB 100010) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18804: Impulsus clean Technologies GmbH, Merzig, Im Holzhau 8, 66663 Merzig. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2021 mit der TimberTower GmbH mit Sitz in Merzig (Amtsgericht Saarbrücken HRB 103545) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18804: Impulsus clean Technologies GmbH, Merzig, Im Holzhau 8, 66663 Merzig. Nicht mehr Geschäftsführer: HABERLAND, Jeroen, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 18804: Impulsus clean Technologies GmbH, Merzig, Im Holzhau 8, 66663 Merzig. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2018 mit der 2 project Windfarm GmbH mit Sitz in Merzig (Amtsgericht Saarbrücken HRB 101963) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18804: Impulsus clean Technologies GmbH, Merzig, Im Holzhau 8, 66663 Merzig. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.07.2018 mit der CIRCULUS technologies GmbH mit Sitz in Merzig (Amtsgericht Saarbrücken HRB 100932) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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