Imtech Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (Hammer Str. 32, 22041 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Imtech ICT Deutschland GmbH am 11.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Imtech Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (Hammer Str. 32, 22041 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2006 mit der Imtech ICT Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 74566) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.