InBIT Bildung GmbH, Paderborn (Breslauer Str. 15, 33098 Paderborn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SBH-Verwaltungsgesellschaft mbH am 25.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
InBIT Bildung GmbH, Paderborn (Breslauer Str. 15, 33098 Paderborn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.03.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.03.2006 mit der SBH-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 7513) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
InBIT Bildung GmbH, Paderborn (Breslauer Str. 15, 33098 Paderborn). Die Gesellschafterversammlung hat am 02.03.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern.