HRB 205478: InSight Security GmbH, Lehrte, Am Parkschlösschen 1, 31275 Lehrte. Geburtsdatum wegen Schreibfehlers berichtigt und insgesamt neu vorgetragen, nun: Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Kleber, Michael, Lehrte, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma InSight Sicherheitsdienst Kleber e.K. in Lehrte (AG Hildesheim, HRA 201545) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.08.2017. Die Ausgliederung ist heute auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers eingetragen worden.
HRB 205478: InSight Security GmbH, Lehrte, Am Parkschlösschen 1, 31275 Lehrte. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2017. Geschäftsanschrift: Am Parkschlösschen 1, 31275 Lehrte. Gegenstand: Betrieb eines Sicherheitsdienstes, einer Detektei und Personalservice sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kleber, Michael, Lehrte, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Kleber,Michael,Lehrte,geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma InSight Sicherheitsdienst Kleber e.K. in Lehrte (AG Hildesheim, HRA 201545) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.08.2017. Die Ausgliederung ist heute auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers eingetragen worden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.