InVision Technologies Verwaltungs GmbH, Hamburg, Heselstücken 3, 22453 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden General Electric Finance Holding GmbH am 07.10.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
InVision Technologies Verwaltungs GmbH, Hamburg, Heselstücken 3, 22453 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2010 mit der General Electric Finance Holding GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main HRB 40689) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
InVision Technologies Verwaltungs GmbH, Hamburg, Heselstücken 3, 22453 Hamburg.Geschäftsanschrift: Heselstücken 3, 22453 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: van Wickeren, Werner, Kriftel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Saßmannshausen, Ulrich, Henstedt-Ulzburg, * ‒.‒.‒‒.
InVision Technologies Verwaltungs GmbH, Hamburg, (Heselstücken 3, 22453 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2009 mit der General Electric Finance Holding GmbH mit Sitz in Offenbach am Main (AG Offenbach am Main HRB 40689) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.