Industrie- und Wirtschaftsförderverband Bayer. Ries e.V., Nördlingen, (Beethovenstr. 3, 86720 Nördlingen).Der Wirtschaftsförderverband Donau-Ries e.V. mit dem Sitz in Donauwörth wurde am 27.04.2010 in das Vereinsregister eingetragen (Amtsgericht Augsburg VR 200838 . Damit ist die Verschmelzung wirksam.
Industrie- und Wirtschaftsförderverband Bayer. Ries e.V., Nördlingen, (Beethovenstr. 3, 86720 Nördlingen).Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2010 sowie der Beschlüsse der jeweiligen Mitgliederversammlungen vom 11.12.2009 und 16.12.2009 mit dem Wirtschaftsforum Donau-Ries e.V. mit dem Sitz in Donauwörth (Amtsgericht Augsburg VR 51216) zur Gründung des neuen Vereins Wirtschaftsförderverband Donau-Ries e.V. mit dem Sitz in Donauwörth verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung des neuen Vereins in das Vereinsregister. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.