Industrieglas Wassmann GmbH, Dortmund (Hermannstr. 188, 44263 Dortmund). Der Formwechsel ist durch Eintragung der Kommanditgesellschaft am 07.10.2005 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm - HRA 3039 - wirksam geworden.
Industrieglas Wassmann GmbH, Dortmund (Hermannstr. 188, 44263 Dortmund). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17. Mai 2005 sind das Stammkapital auf Euro umgestellt und um 85,41 Euro auf nunmehr 25.650,00 Euro, erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital) entsprechend geändert worden. 25.650,00 EUR. Die Gesellschaft ist sodann aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 17. Mai 2005 formwechseld in eine Kommanditgesellschaft in Firma "Industrieglas Wassmann GmbH & Co. KG" mit Sitz in Unna umgewandelt worden. Der Formwechsel wird erst mit Eintragung der Kommanditgesellschaft in das für diese maßgebende Register wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.