Industriepark Emil-Mayrisch GmbH, Aldenhoven (Dietrich-Mülfahrt-Strasse 11 - 13, 52457 Aldenhoven). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EBV Aktiengesellschaft mit Stz in Herzogenrath am 18.11.2005 (Amtsgericht Aachen HRB 11729) eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Industriepark Emil-Mayrisch GmbH, Aldenhoven (Dietrich-Mülfahrt-Strasse 11 - 13, 52457 Aldenhoven). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2005 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2005 mit der EBV Aktiengesellschaft mit Sitz in Herzogenrath (Amtsgericht Aachen HRB 11729) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.