HRB 30621: Industriepark Nienburg GmbH, Nienburg/Weser, Große Drakenburger Straße 93-97, 31582 Nienburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuijpers, Joris Paul Christian, Den Dolder / Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Narayan, Rohan, New York / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Becker, Michael, Drakenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Feuer, Adam S., Stamford, Connecticut, * ‒.‒.‒‒; Greene, Andrea, Los Angeles, * ‒.‒.‒‒; Schuto, Svenja, Neustadt a. Rbge., * ‒.‒.‒‒.
HRB 30621: Industriepark Nienburg GmbH, Nienburg/Weser, Große Drakenburger Straße 93-97, 31582 Nienburg. Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2022 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Eintragungspflichtige Tatsachen gemäß § 10 GmbHG wurden nicht geändert. Mit der Flexsys Germany GmbH, München (Amtsgericht München HRB 264866) als herrschendem Unternehmen ist am 18./25.02.2022 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2022 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 30621: Industriepark Nienburg GmbH, Nienburg/Weser, Große Drakenburger Straße 93-97, 31582 Nienburg. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 30621: Industriepark Nienburg GmbH, Nienburg/Weser, Große Drakenburger Straße 93-97, 31582 Nienburg. Der mit der Flexsys Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH in Nienburg/Weser (Amtsgericht Walsrode HRB 30675) am 18.06.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 18.10.2021 zum 31.10.2021 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.