InetMedien GmbH, Marburg (Am Hang 1, 35041 Marburg). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Marburg HR A 4211) am 06.07.2006 wirksam geworden.
InetMedien GmbH, Marburg (Am Hang 1, 35041 Marburg). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, der künftig unter der Schreibwaren Clausen, Inhaberin Petra Clausen e.K. (Amtsgericht Marburg 16 AR 143/06) auftretenden Petra Clausen übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.