HRB 158372: Infineon Technologies Akquisitionsgesellschaft 1 mbH, Neubiberg, Landkreis München, Am Campeon 1-12, 85579 Neubiberg. Die Verschmelzung wurde am 24.06.2016 wirksam (siehe Niederländisches Handelsregister - Kamer van Koophandel - Nr. 64737373, Eintragung vom 24.06.2016).
HRB 158372: Infineon Technologies Akquisitionsgesellschaft 1 mbH, Neubiberg, Landkreis München, Am Campeon 1-12, 85579 Neubiberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 29.04.2016 mit der Infineon Technologies Holding 2 B.V. mit dem Sitz in Rotterdam, Niederlande (Niederländisches Handelsregister Nr. 64737373) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 158372: Infineon Technologies Akquisitionsgesellschaft 1 mbH, Neubiberg, Landkreis München, Am Campeon 1-12, 85579 Neubiberg. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Kallweit, Dominik, Ismaning, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 158372: Infineon Technologies Akquisitionsgesellschaft 1 mbH, Neubiberg, Landkreis München, Am Campeon 1-12, 85579 Neubiberg. Die Gesellschaft hat am 24.03.2016 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Infineon Technologies Holding 2 B.V. mit dem Sitz in Rotterdam / Niederlande (niederländisches Handelsregister Nr. 64737373) eingereicht.An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt:a) Übertragende Gesellschaft ist die Infineon Technologies Akquisitionsgesellschaft 1 mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, mit Sitz in Neubiberg, München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 158372.b) Übernehmende Gesellschaft ist die Infineon Technologies Holding 2 B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts, mit Sitz in Rotterdam, Niederlande, eingetragen im niederländischen Handelsregister unter der Nummer 64737373.a) Bei der übertragenden Gesellschaft ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft im Hinblick auf ihre Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf nach § 122d UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern des Weiteren nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.b) Bei der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Artikel 2:314 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek). Danach ist der Verschmelzungsplan bei der niederländischen Handelskammer und am Geschäftssitz der verschmelzenden Gesellschaften zu hinterlegen. Die Hinterlegung ist im niederländischen Amtsblatt sowie in einer landesweit erhältlichen Zeitung bekanntzugeben. Jeder Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft ist berechtigt, bis einen Monat nach der Bekanntgabe Widerspruch gegen den Verschmelzungsplan einzureichen.c) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter ist entbehrlich, da weder bei der übertragenden noch bei der übernehmenden Gesellschaft Minderheitsgesellschafter vorhanden sind. Die übernehmende Gesellschaft ist alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft. Alleinige Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft ist die Infineon Technologies US HoldCo Inc., eine Kapitalgesellschaft mit dem Sitz in Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, dort registriert unter der Nr. 5625031.d) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Infineon Technologies AG, z. Hd. Herrn Dr. Dominik Kallweit, Legal Department, Am Campeon 1-12, 85579 Neubiberg.
HRB 158372: Infineon Technologies Akquisitionsgesellschaft 1 mbH, Neubiberg, Landkreis München, Am Campeon 1-12, 85579 Neubiberg. Die Infineon Technologies Akquisitionsgesellschaft 2 mbH mit dem Sitz in Neubiberg (Amtsgericht München HRB 182323) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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