HRB 779832: Infinvest Holding GmbH, Böblingen, Hanns-Klemm-Straße 5, 71034 Böblingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 18.11.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 779832: Infinvest Holding GmbH, Böblingen, Hanns-Klemm-Straße 5, 71034 Böblingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.10.2021 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Delphi BidCo GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 217459 B) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 779832: Infinvest Holding GmbH, Böblingen, Hanns-Klemm-Straße 5, 71034 Böblingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.10.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Infinvest Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 779743) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 197533 B: Infinvest Holding GmbH, Böblingen, Dircksenstraße 37, 10178 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Böblingen; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Böblingen verlegt (Amtsgericht Stuttgart, HRB 779832).
HRB 779832: Infinvest Holding GmbH, Böblingen, Hanns-Klemm-Straße 5, 71034 Böblingen. Bestellt als Geschäftsführer: de Groot, Martin Christiaan, Herrliberg / Schweiz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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