InfoLogistik GmbH & Co. KG, Ingolstadt (Maffeistr. 2, 85053 Ingolstadt).
InfoLogistik GmbH & Co. KG, Ingolstadt (Maffeistr. 2, 85053 Ingolstadt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 24.05.2005 mit der F-LOG Media Logistik GmbH mit dem Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 5447) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.