HRB 239750: Infopro Digital Holding GmbH, München, Arnulfstraße 124, 80636 München. Neuer Sitz: Hattersheim a. Main. Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Straße 4, 65795 Hattersheim am Main. Sitz verlegt nach Hattersheim a. Main (nun Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 116953).
HRB 116953: Infopro Digital Holding GmbH, Hattersheim am Main, Philipp-Reis-Straße 4, 65795 Hattersheim am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.01.2018, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München, HRB 239750) nach Hattersheim am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Straße 4, 65795 Hattersheim am Main. Gegenstand: Erwerb, Halten, Verwaltung und/oder Verkauf von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten an Personen- und Kapitalgesellschaften im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zur Betreuung von, sowie zur Erbringung von Beratungsdienstleistungen, Geschäftsführerdienstleistungen und anderen Dienstleistungen (insbesondere administrativer, kaufmännischer und technischer Art) gegenüber, mit ihr verbundenen Gesellschaften, auch gegen Entgelt, berechtigt. Ferner ist die Gesellschaft im Rahmen des Kreditwesengesetzes berechtigt, Darlehen an mit ihr verbundene Unternehmen zu vergeben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Czajka, Christophe, London / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 239750: Infopro Digital Holding GmbH, München, Arnulfstraße 124, 80636 München. Auf die Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft ist die Docu Group (Lux 1) S.à.r.l. mit dem Sitz in Luxemburg/Luxemburg ( Handelsregister von Luxemburg B 101454) nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 01.11.2018 und des Verschmelzungsbeschlusses vom gleichen Tag verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 239750: Infopro Digital Holding GmbH, München, Arnulfstraße 124, 80636 München. Die Gesellschaft hat am 26.07.2018 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Docu Group (Lux 1) S.à r.l., einer privatrechtliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limité) nach luxemburgischem Recht mit dem Sitz in Luxembourg, Großherzogtum Luxembourg (Handelsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg) unter Nr. B 101454) eingereicht. Die Rechte der Gläubiger der übemehmenden deutschen Infopro Digital Holding GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Infopro Digital Holding GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Infopro Digital Holding GmbH nach § 122a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Infopro Digital Holding GmbH gem. § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsrnasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Gemäß Art. 1021-9 LSC können Gläubiger der verschmelzenden Gesellschaften, deren Forderungen vor dem Datum der Veröffentlichung der (gegebenenfalls stattzufindenden) außerordentlichen Gesellschafterversammlungen der verschmelzenden Gesellschaften datieren, sich innerhalb von zwei Monaten ab besagter Veröffentlichung, ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen, an den Präsidenten der Kammer für Handelssachen des Tribunal d´Arrondissement in dem Distrikt, in dem der eingetragene Sitz der Schuldnergesellschaft liegt, und wie im référé tagend, wenden, um die Gewährung von Sicherheiten für jede fällige oder nicht fällige Forderung zu beantragen, sofern sie glaubwürdig beweisen können, dass die Verschmelzung ein Risiko bezüglich der Ausübung ihrer Rechte darstellt und dass die Gesellschaft ihnen keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt hat. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Die Gläubiger können die vollständigen Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft kostenlos bei der Infopro Digital Holding GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Arnulfstraße 124, 80636 München einholen und die Ansprüche dieser gegenüber unmittelbar geltend machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Infopro Digital Holding GmbH gefordert werden muss.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafier sind nicht vorhanden.
HRB 110578: Infopro Digital Holding GmbH, Frankfurt am Main, c/o Weil, Gotshal & Manges LLP, Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main. Neuer Sitz: München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Arnulfstraße 124, 80636 München. Der Sitz ist nach München (jetzt Amtsgericht München, HRB 239750) verlegt.
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