Infor Global Solutions Deutschland GmbH, Friedrichsthal, Hauerstraße 12, 66299 Friedrichsthal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.04.2012 mit der Infor Global Solutions Darmstadt GmbH mit Sitz in Friedrichsthal (Amtsgericht Saarbrücken HRB 19446) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 31.05.2012 wirksam geworden. Der Rechtsträger ist erloschen..Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Infor Global Solutions Deutschland GmbH, Friedrichsthal, Hauerstr. 12, 66299 Friedrichsthal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.05.2011 mit der Infor Global Solutions Villingen GmbH mit Sitz in Friedrichsthal (Amtsgericht Saarbrücken HRB 19449) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 15.06.2011 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Infor Global Solutions Villingen GmbH, Friedrichsthal, Max-Planck-Str. 11, 78052 Villingen-Schwenningen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2011 hat eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrags mit Änderungen in §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) 4 (Geschäftsjahr, redaktionell), 6 (Geschäftsführung) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Infor Global Solutions Deutschland GmbH. Neuer Gegenstand: Die Entwicklung, der Vertrieb, die Einführung und Wartung von Softwareprodukten. Sodann in der Funktion als Holding-Gesellschaft das Eingehen, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Tochtergesellschaften gleich welcher Rechtsform, wobei mit diesen Organschaftsverhältnisse begründet werden können. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.05.2011 mit der Infor Global Solutions Deutschland GmbH mit Sitz in Friedrichsthal (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 18315) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bachthaler, Ralf, Weilheim, * ‒.‒.‒‒; Hau, Bernd, Ihringen, * ‒.‒.‒‒; Langanki, Detlef, Neuhausen, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsanschrift: Hauerstraße 12, 66299 Friedrichsthal. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Infor Global Solutions Deutschland GmbH, Friedrichsthal, Hauerstraße 12, 66299 Friedrichsthal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.05.2011 mit der Infor Global Solutions GmbH mit Sitz in Friedrichsthal (Amtsgericht Saarbrücken HRB 14940) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Infor Global Solutions Villingen GmbH, Villingen-Schwenningen, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen. Sitz verlegt; nun: Friedrichsthal (Amtsgericht Saarbrücken HRB 19449). Das Registerblatt ist geschlossen.
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