HRB 36830: Informium AG, Bergisch Gladbach, TechnologiePark Bergisch Gladbach, Friedrich-Ebert-Straße 1, 51429 Bergisch Gladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Käulchen 18, 51515 Kürten.
HRB 36830: Informium AG, Bergisch Gladbach, TechnologiePark Bergisch Gladbach, Friedrich-Ebert-Straße 1, 51429 Bergisch Gladbach. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 36830: Informium AG, Bergisch Gladbach, TechnologiePark Bergisch Gladbach, Friedrich-Ebert-Straße 1, 51429 Bergisch Gladbach. Prokura erloschen: Biermann, Nils.
HRB 36830: Informium AG, Bergisch Gladbach, TechnologiePark Bergisch Gladbach, Friedrich-Ebert-Straße 1, 51429 Bergisch Gladbach. Die Hauptversammlung vom 14.10.2014 hat mit Zustimmung der Sonderversammlung der Inhaber der stimmrechtlosen Vorzugsaktien und der Sonderversammlung der Stammaktionäre jeweils vom selben Tag folgende Änderungen der Satzung beschlossen: § 5 Abs. 2 (Einteilung des Grundkapitals) wurde geändert. Das bisherige genehmigte Kapital wurde aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital I geschaffen. Entsprechend wurde § 5 Abs. 3 (Genehmigtes Kapital I) geändert. Ferner wurde ein weiteres genehmigtes Kapital (Genehmigten Kapital II) geschaffen und in § 5 der Satzung ein vollständig neu gefasster Absatz 4 eingefügt. Zusätzlich wurde eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen und die Satzung in § 5 um einen Absatz 5 (Bedingtes Kapital) ergänzt. Ferner wurde § 5 um einen Absatz 6 (Gewinnverteilung) ergänzt. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 30.09.2019 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmal oder mehrfach um insgesamt bis zu 17.500,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.500 neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen und das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 30.09.2019 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmal oder mehrfach um bis zu 14.175,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 14.175 Stück neuer stimmrechtsloser Vorzugsaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Die neuen Aktien können bevorzugt an Mitglieder des Vorstands oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. In diesem Fall ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Im Übrigen kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausschließen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.10.2014 mit Zustimmung der Sonderversammlungen der Inhaber der stimmrechtslosen Vorzugsaktien und der Stammaktionäre vom selben Tag um bis zu 30.000,00 EUR zur Durchführung von bis zum 30.09.2019 begebenen Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen.
HRB 36830: Informium AG, Bergisch Gladbach, TechnologiePark Bergisch Gladbach, Friedrich-Ebert-Straße 1, 51429 Bergisch Gladbach. Die Hauptversammlung vom 14.10.2014 hat mit Zustimmung der Sonderversammlung der Inhaber der stimmrechtlosen Vorzugsaktien und der Sonderversammlung der Stammaktionäre jeweils vom selben Tag die Ergänzung der Satzung um § 30 a (Gewinnverteilung) beschlossen.
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