Infra-System AG, Kassel, (Teichstraße 14, 34130 Kassel).Die Hauptversammlung und die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Infrastrukturleistungen und Systementwicklung Infra-System m.b.H. mit Sitz in Kassel (HRB 6821 Amtsgericht Kassel) jeweils vom 21.07.2009 haben die Verschmelzung der beiden Gesellschaften aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2009 durch Übertragung des Vermögens der Gesellschaft als Ganzes auf die übernehmende Gesellschaft für Infrastrukturleistungen und Systementwicklung Infra-System m.b.H. beschlossen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft gemäß § 19 Absatz 3 des Umwandlungsgesetzes bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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