HRB 739699: Infrastruktur Windpark Nattheim GmbH, Heidenheim an der Brenz, Meeboldstraße 1, 89522 Heidenheim an der Brenz. Bestellt als Geschäftsführer: Aden, Dieter, Großefehn, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Kettwig, Hans-Dieter, Großefehn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 205085: Infrastruktur Windpark Nattheim GmbH, Aurich, Dreekamp 5, 26605 Aurich. Der Sitz ist nach Heidenheim (jetzt Amtsgericht Ulm HRB 739699) verlegt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Meeboldstraße 1, 89522 Heidenheim.
HRB 739699: Infrastruktur Windpark Nattheim GmbH, Heidenheim an der Brenz, Meeboldstraße 1, 89522 Heidenheim an der Brenz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Aurich (Amtsgericht Aurich HRB 205085) nach Heidenheim an der Brenz verlegt. Änderung der Geschäftsanschrift: Meeboldstraße 1, 89522 Heidenheim an der Brenz. Gegenstand: Der Betrieb eines Umspannwerkes und der Infrastruktur (Peripherie, Wege und Leitungstrassen) sowie der Verkauf von Strom. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Kettwig, Hans-Dieter, Großefehn, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Holdenrieder, Michael, Heidenheim an der Brenz, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 205085: Infrastruktur Windpark Nattheim GmbH, Aurich, Dreekamp 5, 26605 Aurich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2019. Geschäftsanschrift: Dreekamp 5, 26605 Aurich. Gegenstand: Der Betrieb eines Umspannwerkes und der Infrastruktur (Peripherie, Wege und Leitungstrassen) sowie der Verkauf von Strom. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kettwig, Hans-Dieter, Großefehn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Windpark GmbH & Co. Nattheim KG, Aurich (HRA 202322) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.05.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 202322: Windpark GmbH & Co. Nattheim KG, Aurich, Dreekamp 5, 26605 Aurich. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.05.2019 im Wege des Formwechsels in die Infrastruktur Windpark Nattheim GmbH mit Sitz in Aurich (Amtsgericht Aurich HRB 205085) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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