HRA 3841: Infrastrukturgesellschaft Lübz mbH & Co. KG, Rostock, Leibnizplatz 1, 18055 Rostock. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden UGE Barkow Vier GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie am 03.11.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 3841: Infrastrukturgesellschaft Lübz mbH & Co. KG, Rostock, Leibnizplatz 1, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.10.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.10.2016 mit der UGE Barkow Vier GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie mit Sitz in Meißen (Amtsgericht Dresden HRA 9377) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3841: Infrastrukturgesellschaft Lübz mbH & Co. KG, Rostock, Leibnizplatz 1, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.10.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.10.2016 mit der UGE Barkow Vier GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie mit Sitz in Meißen (Amtsgericht Dresden HRA 9377) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3841: Infrastrukturgesellschaft Lübz mbH & Co. KG, Rostock, Leibnizplatz 1, 18055 Rostock. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: UKA Nord Komplementär GmbH, Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 12086). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: UKA Verwaltung GmbH, Meißen (Amtsgericht Dresden HRB 30469).
HRA 3841: Infrastrukturgesellschaft Lübz mbH & Co. KG, Rostock, Leibnizplatz 1, 18055 Rostock. (Planung, die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung der für den Anschluss von Windenergieanlagen an das Umspannwerk Lübz (Stadt Lübz) erforderlichen Infrastruktur). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Leibnizplatz 1, 18055 Rostock. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: UKA Nord Komplementär GmbH, Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 12086).