HRA 726833: Infrastrukturgesellschaft Windmühlenberg GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 9, 72764 Reutlingen. Neue Geschäftsanschrift: Unter den Linden 4, 72762 Reutlingen.
HRA 726833:Infrastrukturgesellschaft Windmühlenberg GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen.Änderung der Geschäftsanschrift: Obere Wässere 9, 72764 Reutlingen.
Infrastrukturgesellschaft Windmühlenberg GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen. Personenbezogene Daten (Firma) geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Schöller Komplementär GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 730843), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Infrastrukturgesellschaft Windmühlenberg GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen. Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Rerik (Amtsgericht Rostock HRA 2888) nach Reutlingen verlegt. Bisher: "e.n.o. energy Standort 14 GmbH & Co. KG"; Neue Geschäftsanschrift: Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schöller und Stahl Komplementär-GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 730843), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
e.n.o. energy Standort 14 GmbH & Co. KG, Rerik, Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.05.2011 und der Gesellschafterversammlung der WEA 104 Windmühlenberg GmbH & Co. KG, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 725914) vom 06.05.2011 sowie der Gesellschafterversammlung der WEA 105 Windmühlenberg GmbH & Co. KG, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 725892) vom 06.05.2011 Teile ihres Vermögens ("WEA E2, Flurstück 124" auf WEA 104 Windmühlenberg GmbH & Co. KG und "WEA E3, Flurstück 122" auf WEA 105 Windmühlenberg GmbH & Co. KG) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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