Ing. Büro Joachim Küster GmbH, Oberursel (Taunus) (Erich-Ollenhauer-Straße 27, 61440 Oberursel (Taunus)). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRA 4917) am 28.09.2007 wirksam geworden.
Ing. Büro Joachim Küster GmbH, Oberursel (Taunus) (Erich-Ollenhauer-Straße 27, 61440 Oberursel (Taunus)). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Joachim Küster übertragen, welcher das Unternehmen unter der Firma Ing.- Büro J. Küster Inaber Joachim Küster e. K. mit Niederlassung in Oberursel (Taunus) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.