HRB 2246 RD: Ing. Haus Elwert und Rambadt GmbH, Alt Duvenstedt, Am Sportplatz 1, 24791 Alt Duvenstedt. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 06.10.2014 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47478 B) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 2246 RD: Ing. Haus Elwert und Rambadt GmbH, Alt Duvenstedt, Am Sportplatz 1, 24791 Alt Duvenstedt. Rechtsverhältnis: Die Eintragung betreffend die Verschmelzung auf die Atlantic 1112 02 Ltd.& Co. KG ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Atlantic 1112 02 Ltd. & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47478) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2246 RD: Ing. Haus Elwert und Rambadt GmbH, Alt Duvenstedt, Am Sportplatz 1, 24791 Alt Duvenstedt. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Atlantic 1112 02 Ltd. & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 46478) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2246 RD: Ing. Haus Elwert und Rambadt GmbH, Alt Duvenstedt, Am Sportplatz 1, 24791 Alt Duvenstedt. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Elwert, Wolfgang; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Rambadt, Peter; Geschäftsführer: 3. Jentzsch, Herbert, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 2246 RD: Ing. Haus Elwert und Rambadt GmbH, Alt Duvenstedt, Am Sportplatz 1, 24791 Alt Duvenstedt. Rechtsverhältnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Ing. Haus Elwert und Rambadt GmbH & Co. KG (HRA 1609 RD, Amtsgericht Kiel) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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