HRA 4948: Ing. Schnür + Haller KG, Sindelfingen, Erika-Naumann-Straße 2, 71063 Sindelfingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "LARUKA UG (haftungsbeschränkt)", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 758180) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4948: Ing. Schnür + Haller KG, Sindelfingen, Erika-Naumann-Straße 2, 71063 Sindelfingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ENIGMA IMAGING GmbH", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 759630) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4948: Ing. Schnür + Haller KG, Sindelfingen, Erika-Naumann-Straße 2, 71063 Sindelfingen. Prokura erloschen: Haller, Klaus, Leinfelden-Echterdingen.
HRA 4948:Ing. Schnür + Haller KG, Stuttgart, Untere Waldplätze 23, 70569 Stuttgart.Sitz verlegt; nun: Sindelfingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Erika-Naumann-Straße 2, 71063 Sindelfingen.
Ing. Schnür + Haller KG, Stuttgart, Untere Waldplätze 23, 70569 Stuttgart.Geschäftsanschrift: Untere Waldplätze 23, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Haller, Beate, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
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