HRB 11171: Ingenhorst Kraftfahrzeugtechnik GmbH, Kamp-Lintfort, Saalhofer Str. 174, 47475 Kamp-Lintfort. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 11171: Ingenhorst Kraftfahrzeugtechnik GmbH, Kamp-Lintfort, Saalhofer Str. 174, 47475 Kamp-Lintfort. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Ingenhorst, Matthias, Kamp-Lintfort, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Ingenhorst, Matthias, Kamp-Lintfort, * ‒.‒.‒‒.
Ingenhorst & Vietoris Kfz-Technik GmbH, Kamp-Lintfort, Saalhofferstraße 174, 47475 Kamp-Lintfort. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Ingenhorst Kraftfahrzeugtechnik GmbH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Saalhofer Str. 174, 47475 Kamp-Lintfort.
Ingenhorst & Vietoris Kfz-Technik GmbH, Kamp-Lintfort, Saalhofferstraße 174, 47475 Kamp-Lintfort. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2011. Geschäftsanschrift: Saalhofferstraße 174, 47475 Kamp-Lintfort. Gegenstand: Die Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art; der Handel mit Ersatzteilen von Kraftfahrzeugen und gebrauchten Kraftfahrzeugen und landwirtschaftlichen Geräten; die Reparatur von mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen betriebenen Motoren und deren Handel einschließlich Ersatzteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Ingenhorst, Matthias, Kamp-Lintfort, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.