HRB 61804: Ingenieur-Beratung Ellrott + Dr. Reinhardt GmbH, Hannover, Merkurstraße 1 d, 30419 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Baustoffprüfungen Ellrott - Dr. Reinhardt GmbH & Co. KG am 18.04.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 61804: Ingenieur-Beratung Ellrott + Dr. Reinhardt GmbH, Hannover, Merkurstraße 1 d, 30419 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.03.2018 mit der Baustoffprüfungen Ellrott - Dr. Reinhardt GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 204436) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.