Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
c)
a) die vermessungstechnische
Bauaufnahme und deren Dokumentation
als Grundlage für das Planen im und das
Verwalten von Baubestand einschließlich
über die Bauaufnahme hinausgehender
Leistungen wie beispielsweise technische
Bestandsaufnahmen, Gutachten, Pflege der
Baudokumentationen u.a., sowie
allgemeine vermessungstechnische
Ingenieurleistungen,
b) die Realisierung strukturiert vernetzter
Informationssysteme für das Halten &
Entwickeln von Baubestand einschließlich
der Programmierung, Installation und
Wartung eventuell erforderlicher Software,
gegebenenfalls der Vorhaltung und Pflege
eines Datenbestandes in einem
Datenraum, sowie allgemeine
softwaretechnische Leistungen,
c) der Erwerb, die Entwicklung und die
Vermarktung von Immobilien sowie
allgemeine immobilientechnische
Leistungen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
23.01.2023
Klüsener |
IngenieurTeam2 Ingenieurgesellschaft mbH, Rheinbach (Amt Getreidespeicher 9, 53359 Rheinbach). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2006 mit der ProNet Marketing GmbH & Co. KG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 4624) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
IngenieurTeam2 Ingenieurgesellschaft mbH, Rheinbach (Amt Getreidespeicher 9, 53359 Rheinbach). Die Gesellschaftversammlung vom 28.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ProNet Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 8730) beschlossen. Neues Satmmkapital: 26.500,00 EUR.
IngenieurTeam2 Ingenieurgesellschaft mbH, Rheinbach (Amt Getreidespeicher 9, 53359 Rheinbach). Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ProNet Marketing GmbH & Co. KG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 4624) beschlossen. Neues Stammkapital: 27.500,00 EUR.
IngenieurTeam2 Ingenieurgesellschaft mbH, Rheinbach (Amt Getreidespeicher 9, 53359 Rheinbach).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.008.2006 mit der ProNet Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 8730) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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