Ingenieurbüro Angenvoort + Barth GmbH & Co. KG, Krefeld, Blumentalstraße 147 a, 47798 Krefeld. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Ingenieurbüro A + B GmbH, Krefeld (Amtsgericht Krefeld HRB 11592). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ingenieurbüro Barth Partnerschaft Ingenieure, beratender Techniker Tiefbau und Kanalsanierungsberater am 28.03.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ingenieurbüro Angenvoort + Barth GmbH & Co. KG, Krefeld, Blumentalstraße 147 a, 47798 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.02.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.02.2013 mit der Ingenieurbüro Barth Partnerschaft Ingenieure, beratender Techniker Tiefbau und Kanalsanierungsberater mit Sitz in Krefeld (AG Essen, PR 2732) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ingenieurbüro Angenvoort + Barth GmbH & Co. KG, Krefeld, Blumentalstraße 147 a, 47798 Krefeld.Geschäftsanschrift: Blumentalstraße 147 a, 47798 Krefeld.
Ingenieurbüro Angenvoort + Barth GmbH & Co. KG, Krefeld (Blumentalstraße 147 a, 47798 Krefeld, Betrieb eines Ingenieurbüros als Beratende Ingenieure VBI, Beratung, Planung, Bauleitung - Straßen- und Verkehrsplanung, Abwassertechnik und Vermessung.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die Gesellschafterversammlung kann jeden persönlich haftenden Gesellschafter von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Persönlich haftender Gesellschafter: Ingenieurbüro A + B GmbH, Krefeld (AG Krefeld HRB 11592), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Barth, Heinz, Kempen, * ‒.‒.‒‒; Hansen, Frank, Krefeld, * ‒.‒.‒‒; Ridder, Markus, Kempen, * ‒.‒.‒‒.