HRB 9213: Ingenieurbüro Birth & Klein GmbH, Oschersleben (Bode), Thiestraße 9, 39387 Oschersleben (Bode). Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
Ingenieurbüro Birth & Klein GmbH, Oschersleben (Bode), Thälmannstraße 4, 39387 Oschersleben (Bode). Geändert: Geschäftsanschrift: Thiestraße 9, 39387 Oschersleben (Bode)
Ingenieurbüro Birth & Klein GmbH, Oschersleben (Bode), Thälmannstraße 4, 39387 Oschersleben (Bode). Geändert: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert: Liquidator: Birth, Reinhard, Oschersleben (Bode), * ‒.‒.‒‒; Klein, Eberhard, Oschersleben (Bode), * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Ingenieurbüro Birth & Klein GmbH, Oschersleben (Bode), Thälmannstraße 4, 39387 Oschersleben (Bode).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2009. Geschäftsanschrift: Thälmannstraße 4, 39387 Oschersleben (Bode). Gegenstand des Unternehmens: Planung und Projektierung von Stark- und Schwachstromtechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Birth, Reinhard, Oschersleben (Bode), * ‒.‒.‒‒; Klein, Eberhard, Oschersleben (Bode), * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der IBK Ingenieurbüro Birth & Klein Partner Ingenieure Ingenieurbüro für elektronische Anlagen, mit dem Sitz in Oschersleben (Amtsgericht Stendal PR 228).Nicht eingetragen:Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.