HRB 42554: Ingenieurbüro Blassing GmbH, Frechen, Kölner Straße 198, 50226 Frechen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DEKRA Automobil GmbH am 24.08.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 42554: Ingenieurbüro Blassing GmbH, Frechen, Kölner Straße 198, 50226 Frechen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2017 mit der DEKRA Automobil GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 21039) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 42554: Ingenieurbüro Blassing GmbH, Frechen, Kölner Straße 198, 50226 Frechen. Nicht mehr Geschäftsführer: Blassing, Rolf Hartmut, Frechen, * ‒.‒.‒‒; Fisahn, Rheinhard August, Ingenieur, Remscheid; Floeren, Dieter Viktor, Ingenieur, Düren. Bestellt als Geschäftsführer: Vossebrecher, Johannes, Dormagen, * ‒.‒.‒‒.
Ingenieurbüro Blassing GmbH, Frechen (Kölner Straße 198, 50226 Frechen). Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2005 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsführung, Vertretung), § 9 (Abfindung ausscheidender Gesellschafter) und § 11 (Beschlüsse) beschlossen.