HRA 122836: Ingenieurbüro Lundius GmbH & Co. KG, Hamburg, Lewenwerder 2, 21079 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Metterhausen Immobilien GmbH & Co. KG, Rosengarten (AG Tostedt HRA 203620) am 03.09.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 122836: Ingenieurbüro Lundius GmbH & Co. KG, Hamburg, Lewenwerder 2, 21079 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Metterhausen Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Rosengarten (AG Tostedt HRA 203620) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 122836: Ingenieurbüro Lundius GmbH & Co. KG, Hamburg, Lewenwerder 2, 21079 Hamburg. (Der Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben einer Kfz.-Prüfstelle und eines Sachverständigenbüros. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lewenwerder 2, 21079 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungsgesellschaft Lewenwerder GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 127709). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ingenieurbüro Lundius GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 142762) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 142762: Ingenieurbüro Lundius GmbH, Hamburg, Lewenwerder 2, 21079 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2017 im Wege des Formwechsels in die Ingenieurbüro Lundius GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRA 122836) am 06.04.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13027 KI: Ingenieurbüro Lundius GmbH, Hamburg, Lewenwerder 2, 21079 Hamburg. Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Hamburg; Geschäftsanschrift: Lewenwerder 2, 21079 Hamburg; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Hamburg verlegt (Amtsgericht Hamburg, HRB 142762).
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