HRB 82540: Ingenieurbüro Peschel GmbH, Monheim am Rhein, Innsbrucker Straße 6, 40789 Monheim am Rhein. Bestellt als Geschäftsführer: Rossi, Jacqueline, Monheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 82540: Ingenieurbüro Peschel GmbH, Monheim am Rhein, Innsbrucker Straße 6, 40789 Monheim am Rhein. Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und dabei insbesondere die Änderung des Gegenstands des Unternehmens beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen in den Bereichen Qualitätsmanagement, Umwelt- und Energiemanagement, Sicherheits-management, Betriebs- und Anlagensicherheit, Hygiene sowie Erstellung von technischen Dokumentationen; Gestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit nach ASIG und DGUV-Vorschrift 2; Gestellung des Brandschutzbeauftragten, des Datenschutzbeauftragten und des Laserschutzbeauftragten; Gestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators nach Baustellenverordnung; Gestellung von Sachkundigen bzw. befähigten Personen für jährliche Sicherheitsprüfungen an Kränen, Hebezeugen, Rolltoren und Hebebühnen; Gestellung von befähigten Personen für die Prüfung von Leitern, der Prüfung von kraftbetriebenen Türen und Toren sowie der Prüfung von Regalen und Regaleinrichtungen; Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten, Brandschutzhelfern, Gabel- staplerfahrern sowie Kranführern und Ersthelfern.
HRB 82540: Ingenieurbüro Peschel GmbH, Monheim am Rhein, Innsbrucker Straße 6, 40789 Monheim am Rhein. Die Ausgliederung ist auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.01.2018 eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 82540: Ingenieurbüro Peschel GmbH, Monheim am Rhein, Innsbrucker Straße 6, 40789 Monheim am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.01.2018. Geschäftsanschrift: Innsbrucker Straße 6, 40789 Monheim am Rhein. - Die Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen in den Bereichen Qualitätsmanagement, Umwelt- und Energiemanagement, Sicherheitsmanagement, Betriebs- und Anlagensicherheit, Hygiene sowie Erstellung von technischen Dokumentationen; - Gestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit nach ASIG und DGUV-Vorschrift 3 - Gestellung des Brandschutzbeauftragten - Gestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators nach Baustellenverordnung - Gestellung von Sachkundigen bzw. befähigten Personen für jährliche Sicherheitsprüfungen an Kränen, Hebezeugen, Rolltoren und Hebebühnen; - Gestellung von befähigten Personen für die Prüfung von Leitern, der Prüfung von kraftbetriebenen Türen und Toren sowie der Prüfung von Regalen und Regaleinrichtungen; - Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten, Brandschutzhelfern, Gabelstaplerfahrern sowie Kranführern. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Peschel, Ralf, Monheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Ingenieurbüro Peschel e.K. mit Sitz in Monheim am Rhein (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 24724 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 01.01.2018 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.01.2018. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.