Ingenieurbüro Richter GmbH Beratende Ingenieure Wernigerode, Wernigerode (Im langen Schlage, 38855 Wernigerode). Die Verschmelzung wurde am 18.04.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Hildesheim HRB 2952).
Ingenieurbüro Richter GmbH Beratende Ingenieure Wernigerode, Wernigerode (Wernigerode). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 mit Nachtrag vom 16.01.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Ingenieurbüro Richter GmbH - Beratende Ingenieure Hildesheim mit dem Sitz in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 2952) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.