Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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c)
Geändert, nun
Kommanditist:
Holst, Bernd, Neu Wulmstorf, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme:
26.000,00 EUR. |
a)
19.04.2024
Entzeroth
b)
Kommanditist/en mit der
Bezeichnung Haftsumme
gemäß Artikel 89 Absatz
2 EGHGB von Amts
wegen neu vorgetragen. |
5 |
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Prokura erloschen
Macherhammer, Stig, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
18.04.2024
Schiffmann |
HRA 119180: Ingenieurbüro Weselmann GmbH & Co. KG, Hamburg, Steinhöft 11, 20459 Hamburg. Einzelprokura: Macherhammer, Stig, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 119180: IBW Ingenieurbüro Weselmann GmbH & Co. KG, Hamburg, Steinhöft 11, 20459 Hamburg. Neue Firma: Ingenieurbüro Weselmann GmbH & Co. KG. Die Firma ist geändert worden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Ingenieurbüro Weselmann GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 107617) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 119180: IBW Ingenieurbüro Weselmann GmbH & Co. KG, Hamburg, Steinhöft 11, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 18.08.2015 einen Unternehmensteil des von dem Einzelkaufmann Holst, Bernd, Neu Wulmsdorf, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma der IBW Bernd Holst e. K. in Hamburg (AG Hamburg 119096) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.09.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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