Ingenieurbüro für Gebäudeautomation GmbH, Hamm (Am Schützenplatz 48, 59069 Hamm). Die Verschmelzung ist im Register der neu entstandenen Ingenieurbüro für Gebäudeautomation Seupel e.K. am 26.09.2011 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ingenieurbüro für Gebäudeautomation GmbH, Hamm (Am Schützenplatz 48, 59069 Hamm). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.07.2011 nebst Erklärung der Zustimmung des Alleingesellschafters vom 22.07.2011 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Ingenieurbüro für Gebäudeautomation Seupel e.K." mit Sitz in Hamm (derzeit Amtsgericht Hamm 42 AR 305/2011) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.