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Ingenieurbüro für Gebäudeautomation GmbH, Hamm (HRB 2884) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Am Schützenplatz 48
59069 Hamm
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 2884
Amtsgericht: Hamm
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Ingenieurbüro für Gebäudeautomation GmbH aus Hamm war im Handelsregister Hamm unter der Nummer HRB 2884 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Ingenieurbüro für Gebäudeautomation GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Ingenieurbüro für Gebäudeautomation GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 04.10.2011
Löschung

Ingenieurbüro für Gebäudeautomation GmbH, Hamm (Am Schützenplatz 48, 59069 Hamm). Die Verschmelzung ist im Register der neu entstandenen Ingenieurbüro für Gebäudeautomation Seupel e.K. am 26.09.2011 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 19.09.2011
Veränderung

Ingenieurbüro für Gebäudeautomation GmbH, Hamm (Am Schützenplatz 48, 59069 Hamm). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.07.2011 nebst Erklärung der Zustimmung des Alleingesellschafters vom 22.07.2011 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Ingenieurbüro für Gebäudeautomation Seupel e.K." mit Sitz in Hamm (derzeit Amtsgericht Hamm 42 AR 305/2011) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

04.10.2011
Registervorgang

Löschung 28.09.2011