Ingenieure Hasske u. Meermann GmbH, Hilden, Forststr. 51, 40721 Hilden. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden H u. M Hasske u. Meermann Antriebstechnik GmbH am 09.11.2010 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Ingenieure Hasske u. Meermann GmbH, Hilden, Forststr. 51, 40721 Hilden. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Forststr. 51, 40721 Hilden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2010 mit der H u. M Hasske u. Meermann Antriebstechnik GmbH mit Sitz in Hilden (Amtgericht Düsseldorf, HRB 45779) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.