Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Jakob mbH, Westerburg (An der Hofwiese 13, 56457 Westerburg). Die Verschmelzung wurde im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 17.08.2005 eingetragen.
Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Jakob mbH, Westerburg (An der Hofwiese 13, 56457 Westerburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2004 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.12.2004 mit der Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH mit Sitz in Mendig (AG Andernach HRB 3340) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.