Ingo Walther GmbH, Pfeffenhausen (Elsbethenring 18, 84076 Pfeffenhausen). Die Verschmelzung wurde am 23.09.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Landshut HRA 9715).
Ingo Walther GmbH, Pfeffenhausen (Elsbethenring 18, 84076 Pfeffenhausen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Walther Ingo Michael, Pfeffenhausen, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Ingo Walther e.K. mit dem Sitz in Pfeffenhausen geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.