HRB 27868: Inka Investment Holding GmbH, Wiesbaden, Mainzer Straße 75, 65189 Wiesbaden. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Zincidi, Tamer, Kirchheimbolanden, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 27868: Inka Investment Holding GmbH, Wiesbaden, Hagenauer Straße 47, 65203 Wiesbaden. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mainzer Straße 75, 65189 Wiesbaden.
HRB 27868:Inka Investment Holding GmbH, Wiesbaden, Hagenauer Straße 47, 65203 Wiesbaden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2014. Geschäftsanschrift: Hagenauer Straße 47, 65203 Wiesbaden. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an Unternehmen, das Halten und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligung einschließlich der Entwicklung und Umsetzung von langfristigen Unternehmenskonzepten, auch zur Sanierung und Fortführung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zincidi, Tamer, Kirchheimbolanden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Inka Investment Holding AG mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 23071). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.